Pfarrgemeinderat
Aufgaben des PGR:
(1) Der PGR berät und unterstützt als Pastoralrat den Pfarrer der Seelsorgeeinheit und die weiteren Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich pastorale Verantwortung tragen, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
(2) Der PGR koordiniert als Vertretung der Katholiken der Seelsorgeeinheit die Aktivitäten der Gemeindeteams sowie der kirchlichen Gruppen, Verbände und geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit und vertritt die Anliegen der Katholiken der Seelsorgeeinheit in Gesellschaft und Öffentlichkeit.
(3) Der PGR beachtet als Organ der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung (Ortskirchensteuervertretung) die Bindungen hinsichtlich des örtlichen Vermögens gem. §§ 28, 29 KVO III.
Er ist auf der Ebene der Seelsorgeeinheit gestaltend, administrativ tätig.


















